<< Anspruch wegen Besitzstörung → § 862 BGB >>


Ebenso besteht ein Anspruch des Besitzers gegen denjenigen, der den Besitzer durch verbotene Eigenmacht im Besitz stört (§ 862 BGB). Dieser Anspruch richtet sich auf Beseitigung der Störung und ggf. auf Unterlassung weiterer Störungen.


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(Wirtschafts)Privatrecht im Überblick




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